Kosten & Erstattung
Unsere Behandlungstarife liegen
zwischen 90,- € und 115,- € pro Sitzung. Grundsätzlich handelt
es sich bei einer osteopathischen Therapie um eine private Leistung,
die keine Vertragsgrundlage der gesetzlichen Krankenkassen darstellt.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für
Heilpraktiker (GebüH). Eine Kostenübernahme, bzw. die Erstattung
der Behandlungskosten für Osteopathie ist in Deutschland durch jede
Versicherung unterschiedlich geregelt, bitte erkundigen Sie sich vor
Terminbeginn bei ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenkassen
Bereits viele gesetzliche Kassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für Osteopathie, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung, die als Rezept ausgestellt wird. Dieses Rezept reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung ein.

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen
Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten vollständig oder zu großen Teilen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Voraussetzungen für eine Erstattung / Abrechnung
Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch eine/n Therapeutin/Therapeuten mit qualifizierter Ausbildung erfolgt. Selbstverständlich wird diese Voraussetzung von all unseren Therapeutinnen und Therapeuten erfüllt.
"Jede Krankheit hat ihren besonderen Sinn, denn jede Krankheit ist eine Reinigung,
man muss nur noch herausbekommen, wovon."
Christian Morgensternman muss nur noch herausbekommen, wovon."